Flüge mit mehr als 3 Stunden Verspätung und annullierte Flüge

Flüge der letzten 30 Tage ab und nach Frankfurt, die mehr als 3 Stunden zu spät waren oder annulliert wurden, auf Strecken, für die die EU-Verordnung 261/2004 oder ihr britisches Gegenstück gilt. Wenn Sie an Bord waren, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zu.

32Flüge mit 3+ Std. Verspätung
165annullierte Flüge

in den letzten 30 Tagen

Waren Sie auf einem dieser Flüge?

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14.10.2026

13.10.2026

12.10.2026

11.10.2026

10.10.2026

09.10.2026

08.10.2026

07.10.2026

06.10.2026

05.10.2026

04.10.2026

03.10.2026

02.10.2026

01.10.2026

30.09.2026

29.09.2026

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für jeden Flug ab der EU, der Schweiz, Norwegen und Island – also für alle Abflüge ab Frankfurt, egal mit welcher Airline – sowie für Flüge nach Europa mit einer europäischen Airline (Lufthansa, Condor, Eurowings …). Ein Flug von New York nach Frankfurt mit einer US-Airline ist daher nicht abgedeckt, der Rückflug von Frankfurt nach New York aber schon.

Die Höhe hängt von der Entfernung ab: 250 € bis 1.500 km, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km (und für alle längeren Flüge innerhalb der EU), 600 € darüber. Flüge ab Großbritannien fallen unter UK261 (220 £, 350 £ oder 520 £).

Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft. Bei einer Annullierung besteht Anspruch, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden. Kein Anspruch besteht, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist (gefährliches Wetter, Flugsicherung, Sicherheit).

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Verspätungen auf Basis der vom Flughafen veröffentlichten Zeiten (bei Abflügen: erwartete Abflugzeit). Beträge sind Richtwerte: Es entscheidet die Airline oder ein Gericht.